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Tagblatt Online, 16. Februar 2012 01:04:00

Bräggerhaus bleibt vorläufig stehen

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Das über 200 Jahre alte Bräggerhaus steht an der Durchgangsstrasse in Bütschwil. Die Reihenfenster des im Barockstil errichteten Gebäudes wurden im 19. Jahrhundert mit den heutigen Einzelfenstern mit Fensterläden im Biedermeierstil ersetzt. (Bild: pd)

Das Bräggerhaus in Bütschwil steht unter Denkmalschutz, ist aber nicht mehr bewohnbar. Die katholische Kirchgemeinde will als Besitzerin das Haus einer Wohnbaugenossenschaft übergeben, die es abreissen und neu aufbauen soll. Die kantonale Denkmalpflege stellt sich nun aber quer.

HANSRUEDI KUGLER

BÜTSCHWIL. Seit Jahren sucht die katholische Kirchgemeinde eine Lösung für das Bräggerhaus. Vielen Bütschwilern ist das 200 Jahre alte Haus an prominenter Lage im Dorfzentrum und an der Durchgangsstrasse ein Dorn im Auge. Das Haus wurde im 18. Jahrhundert gebaut und im 19. Jahrhundert mit Einzelfenstern im Biedermeier-Stil versehen. Das Gebäude ist aber in desolatem Zustand. Seit vergangenem Jahr steht das Bräggerhaus leer: Die letzten Mieter sind ausgezogen, die beiden Ölheizungen mussten aus Sicherheitsgründen ausser Betrieb gesetzt werden, und zuletzt haben auch noch Jungwacht und Blauring ihre Räume im Bräggerhaus verlassen.

Grünes Licht vom Baukollegium

Das Baukollegium Bütschwil hat Anfang 2011 als beratendes Gremium des Gemeinderats den Abbruch und den Neubau des Bräggerhauses für möglich erachtet. Laut Ortsbildinventar Bütschwil ist das Bräggerhaus in der Kategorie 2 als «erhaltenswert» eingestuft. Ein Abbruch ist demnach nur möglich, wenn ein «ortsbaulich und architektonisch vorzügliches Projekt» vorliegt. Die Lösung schien vor einem Jahr in Griffweite: Der Neubau sollte mit derselben Kubatur und in ähnlicher Aussengestaltung realisiert und damit das Ortsbild nicht wesentlich verändert werden. Somit schien der Weg frei für eine Neunutzung.

Denkmalpfleger sagt Nein

An der Bürgerversammlung im März 2011 haben die katholischen Kirchbürger Bütschwils entschieden, das Bräggerhaus und die dazu gehörende Umgebung im Baurecht an eine zu gründende Wohnbaugenossenschaft zu übergeben. Die Kirchgemeinde hat darum die Planungsarbeiten und die Gründung der Wohnbaugenossenschaft voran getrieben. Im August 2011 aber hat der kantonale Denkmalpfleger Pierre Hatz interveniert und darauf hingewiesen, dass er den Abriss kategorisch ablehnt: «Für uns ist das Bräggerhaus eindeutig ein wichtiges Kulturobjekt, geschichtlich von hohem Wert», sagt Pierre Hatz. Lokale Ortsbildinventare seien kein absoluter Massstab für die Beurteilung. «Das Bräggerhaus hat bei der Revision des Ortsbildinventars eine schlechtere Note bekommen, weil der spätere Anbau das Objekt entwertet hat.» Für die Beurteilung des Schutzstatus sei aber das nationale Inventar schützenswerter Objekte der Schweiz (ISOS) heranzuziehen. «Dort ist das Bütschwiler Ortsbild als national bedeutend eingestuft», erläutert Pierre Hatz. Deshalb müsse man möglichst jedes schützenswerte Haus erhalten.

«Neubau wäre nur Dekoration»

Dem Plan der Kirchgemeinde, das Bräggerhaus abzureissen und mit einem von aussen gleich aussehenden Gebäude zu ersetzen, kann Pierre Hatz nichts abgewinnen: «Dann wäre das Gebäude nur noch ein dekoratives Objekt. Für die Denkmalpflege ist es wichtig, dass das Objekt echt ist. Lieber ein paar Kratzer als eine falsche Kopie.» Das hätte er dem Baukollegium auch schon vor der letztjährigen Bürgerversammlung vor einem Jahr sagen können, meint Pierre Hatz. Leider habe das Bütschwiler Baukollegium die kantonale Denkmalpflege nicht kontaktiert. «Das war unglücklich», meint Pierre Hatz. Deshalb habe er erst im August 2011, also vier Monate nach der Bürgerversammlung, intervenieren können. Im Bütschwiler Baukollegium sitzen der St. Galler Architekt Bruno Bossart, der St. Galler Kunsthistoriker Daniel Studer, der auch das Ortsbildinventar erarbeitet hat, und Gemeinderat Roman Brändle. Präsidiert wird das Baukollegium vom Bütschwiler Gemeindepräsidenten Karl Brändle. Er war gestern für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Gemeinderatsschreiber Peter Minikus, der auch Aktuar des Baukollegiums ist, hält fest, dass die Schutzverordnung des Ortsbildinventars gerade erst revidiert worden und 2010 in Kraft getreten sei. Bei der Vernehmlassung beim Kanton habe der Denkmalpfleger keine Beanstandungen gemacht, auch nicht bei der Einstufung des Bräggerhauses in die Kategorie 2. Deshalb stelle sich grundsätzlich die Frage, wozu ein Ortsbildinventar und ein Baukollegium gut sei, wenn man dann doch jedes Mal den kantonalen Denkmalpfleger fragen müsse. Rechtlich gesehen ist der Bütschwiler Gemeinderat Bewilligungsinstanz. Und dieser werde das konkrete Baugesuch prüfen, das in Einklang mit der in der Bütschwiler Schutzverordnung im Ortsbildinventar stehen müsse. Die Baukommission ist lediglich beratende Instanz.

Denkmalpflege ohne Vetorecht

Ein eigentliches Vetorecht habe die Denkmalpflege beim Bräggerhaus nicht, bestätigt auch Pierre Hatz. Denn streng genommen gilt: «Wenn die Gemeinde Bütschwil das Bräggerhaus abreisst, kann sie dies ungestraft tun», so Pierre Hatz. Die kantonale Denkmalpflege habe kein Beschwerderecht. Berechtigt zu einer Beschwerde seien nur noch direkte Nachbarn. Bis zur Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts 2008 konnte der Heimatschutz Beschwerde einreichen. Entschieden wurden solche Streitfälle dann vom kantonalen Baudepartement, das sich unter anderem auf die Einschätzung der Denkmalpflege stützte.

Kirchgemeinde will verkaufen

Aufgrund der Intervention des kantonalen Denkmalpflegers hat der Kirchenverwaltungsrat nun aber den Neubau auf Eis gelegt. Die Arbeiten wurden sistiert. «Wir sind an einer vernünftigen Lösung interessiert», sagt Josef Fässler, bis letzten Herbst Präsident des Bütschwiler Kirchenverwaltungsrates und von diesem beauftragt, die Zukunft des Bräggerhauses zu regeln. Ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zum Schluss, dass die Kosten der Sanierung ohne Abbruch des Anbaus 890 000 Franken betragen. Pierre Hatz sagt, er habe der Kirchgemeinde mitgeteilt, dass das Bräggerhaus ein klarer Fall für Denkmalpflegebeiträge sei und dass er in diesem Fall auch zu grosszügigen Beiträgen bereit sei. Die Kirchgemeinde will nun aber das Bräggerhaus verkaufen und das restliche Grundstück im Baurecht an die Wohnbaugenossenschaft übertragen, die dort zwei Häuser mit einer Tiefgarage bauen könnte. Pierre Hatz ist zuversichtlich, dass das Bräggerhaus einen privaten Käufer findet.





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