Tagblatt Online, 18. Februar 2012 08:59:00
Faustschlag wirft Fragen auf
SG.GALLEN. Ein Schlag mit der Faust hat ein Gerichtsverfahren mit Augenzeugen und Augenschein ausgelöst. Der Fall ereignete sich im Oktober 2009 vor dem Waaghaus. Das Urteil steht noch aus.
CLAUDIA SCHMID
An der Gerichtsverhandlung, die am Donnerstagmorgen am Kreisgericht St.Gallen stattfand, befragte der Einzelrichter den Beschuldigten, das Opfer, eine Zeugin und vier Zeugen. Sie schilderten aus ihrer Sicht, was sich am Samstag, 10. Oktober 2009, um 23 Uhr beim Waaghaus, am darauffolgenden Sonntag beim Beschuldigten zu Hause und später an verschiedenen weiteren Kollegentreffen zugetragen hat.
Zahn verloren
Wie den verschiedenen Aussagen zu entnehmen war, befand sich eine Gruppe von Kollegen in der Festbeiz im Waaghaus im Ausgang. Sie waren alle ziemlich betrunken. Einer aus der Gruppe schlug später vor dem Gebäude einem ihm unbekannten Mann die Faust ins Gesicht, so dass dieser zu Boden ging und einen Zahn verlor.
Ohrfeige statt Faustschlag
Für diese einfache Körperverletzung wurde ein 24jähriger Schweizer zur Verantwortung gezogen. Er erhielt per Strafbefehl eine bedingte Geldstrafe, gegen die er Einsprache erhob. Nicht er, sondern ein anderer aus der Gruppe habe zugeschlagen, machte er geltend. Er habe zwar einem jungen Mann, der ihn blöd angemacht habe, eine Ohrfeige verpasst. Dabei handle es sich aber nicht um das Opfer; auch sei dieser Mann nicht verletzt worden. Er sei schwer betrunken gewesen, wisse aber mit Sicherheit, dass er nicht für den Faustschlag verantwortlich sei. Sein Fehler bestehe darin, dass er bei der polizeilichen Einvernahme nach der Tat seinen Kollegen nicht beschuldigt und damit geschützt habe. Er habe ihm die Chance geben wollen, selber bei der Polizei auszusagen. Dieser habe ihm versprochen, er werde sich bei der Polizei melden und die Sachlage klarstellen, was er aber nie gemacht habe.
Mit Schlag geprahlt
Die Ehefrau des Beschuldigten und zwei Zeugen sagten aus, der Kollege habe am darauffolgenden Tag und an späteren Treffen mit dem Faustschlag geprahlt. Seine Hand sei mit einer Bandage eingebunden gewesen; wohl deshalb, weil er sich beim Zuschlagen selber verletzt habe. Ein weiterer Zeuge, der die Kollegengruppe nicht gekannt hat, belastete hingegen den Beschuldigten. Er sei sich sicher, dass der 24jährige die Faust gebraucht habe.
Auch der Mann, den der Beschuldigte, seine Ehefrau und zwei weitere Zeugen belasteten, sagte vor Gericht als Zeuge aus. Er bestritt, der Schläger zu sein. Da er betrunken gewesen sei, wisse er zwar nicht mehr alles, jedoch habe er den Faustschlag nicht verübt. Die Hand habe er sich bei einer anderen «Händelei» verletzt.
Freispruch verlangt
Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass der 24-Jährige der Schuldige ist und verlangte eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 60 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren und eine Busse von 900 Franken. Sein Verteidiger forderte hingegen einen Freispruch. Auch die Zeugenaussagen hätten nicht eindeutig geklärt, was in jener Nacht im Oktober 2009 wirklich passiert sei. Die mündliche Urteilsverkündigung wird in den nächsten Tagen erwartet.
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